Das neue Protokoll des Ausbildungsministeriums über die Anwendung der Gemeinwesenarbeit in Grund- und Mittelschulen ist in Kraft getretten.
SchülerInnen die in die Schule Alkohol/Droge bringen, andere Kinder prügeln, Schuleigentum strapazieren oder eine Note ins e-Klassenbuch eintragen, werden mit Verhängung der Maßnahmer auch bei Gemeinwesenarbeit teilnehmen müssen.
Gemeinwesenarbeit
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